Austritt
Ein Austritt aus dem Blasorchester oder aus dem Juniorenensemble ist in der Regel auf das Ende eines Schuljahres möglich und ist bis spätestens am 31. Mai dem Präsidenten mitzuteilen.
Ein Austritt aus dem Blasorchester oder aus dem Juniorenensemble ist in der Regel auf das Ende eines Schuljahres möglich und ist bis spätestens am 31. Mai dem Präsidenten mitzuteilen.